Tornetta v. Musk — Entire Fairness und die vereitelte Nachratifizierung, mit schweizerischen Augen gelesen
310 A.3d 430 (Del. Ch. 2024) — Aufhebung des Musk-Vergütungspakets nach entire-fairness-Überprüfung; Nachratifizierung heilt den Verfahrensmangel nicht. Im Vergleich zum schweizerischen Listed-Regime seit der 2023er Reform (Art. 732–735c OR), das vieles ex ante statt ex post adressiert.
Vollständige Übersetzung in Vorbereitung
Dieser vergleichende Kommentar ist umfangreich. Der deutsche Entwurf enthält Einleitung und Abschnittsstruktur; die vollständige Ausarbeitung folgt. Die englische Originalfassung enthält den vollständigen Text und bleibt massgeblich.
Am 30. Januar 2024 hat Chancellor McCormick des Delaware Chancery Courts die Vergütungsvereinbarung für Elon Musk aus dem Jahr 2018 — aufgrund der Entwicklung von Teslas Börsenwert die grösste jemals ausgezahlte Einzel-Vergütung — rescindiert. Die Entscheidung betrifft nicht die Höhe, sondern das Verfahren: Ausschussunabhängigkeit, Aktionärsaufklärung, Kontrolleur-Dynamik. Das schweizerische Listed-Regime seit der Reform 2023 regelt viele dieser Punkte ex ante über Art. 732–735c OR. Im Dezember 2024 entschied die Kanzlerin zudem, dass eine erneute Aktionärsabstimmung den ursprünglichen Verfahrensmangel nicht heilen könne.
Der Fall
Leistungsbasiertes Options-Paket 2018; Genehmigung durch die Aktionäre mit 73 Prozent der nicht-betroffenen Stimmen; Tesla-Börsenwert von etwa 60 Mrd. auf über 650 Mrd. USD gestiegen; alle zwölf Tranchen vesten; derivative Klage von Tornetta. — Vollständige Ausführung in Vorbereitung; siehe englische Fassung.
Die Feststellung — Entire Fairness
Musk als Kontrolleur (trotz unter 50% Anteil); entire-fairness-Prüfung; Ausschuss nicht wirklich unabhängig; keine echte arm’s-length-Verhandlung; Proxy-Offenlegung unzureichend; Aufhebung. Aktionäre-Ratifikation 2018 heilt den Mangel nicht. — Vollständige Ausführung in Vorbereitung.
Die Nachratifizierung, die nicht heilte
Juni 2024 erneute Abstimmung; Dezember 2024 entschied die Kanzlerin, dass diese die ursprünglichen Verfahrensmängel nicht heilt. — Vollständige Ausführung in Vorbereitung.
Wie das schweizerische Recht denselben Sachverhalt ex ante adressiert
Art. 733 OR zwingender Vergütungsausschuss; Art. 735/735a OR zwingende bindende Aktionärsabstimmung über aggregierte Vergütung; Art. 735c OR kategorische Verbote (z. B. Abgangsentschädigungen); Art. 734 ff. OR Vergütungsbericht. Musk-artiges Paket würde an den ex-ante-Schranken scheitern. Restrisiken: Ausschuss-Erfassung durch Kontrolleur, unzureichende Offenlegung, Mehrheitsmissbrauch nach Art. 706 OR. — Vollständige Ausführung in Vorbereitung.
Konvergenzen und Divergenzen
Beide: Ausschussunabhängigkeit und Offenlegung zählen. Delaware: ex-post entire-fairness. Schweiz: ex-ante Verfahren. — Vollständige Ausführung in Vorbereitung.
Was Verwaltungsräte mitnehmen sollten
Zusammensetzung des Ausschusses ist tragende Frage; Vergütungsbericht soll kritische Leserfragen antizipieren; Ratifikation heilt nicht alles; grosse Pakete ziehen strukturelle Aufmerksamkeit von Proxy-Beratern und institutionellen Investoren auf sich. — Vollständige Ausführung in Vorbereitung.
Implikationen für das Nachschlagewerk
Geplante Aktualisierungen zu “Pflichten des Verwaltungsrats” und zur Agenda-Seite zu Entlassung und Vergütung. — Vollständige Ausführung in Vorbereitung.
Primärquellen
Delaware: 310 A.3d 430 (Del. Ch. 2024); Corwin v. KKR (2015); Kahn v. M&F Worldwide (2014). Schweizerisch: Art. 732 ff., 733, 734, 735, 735a, 735b, 735c, 706, 717, 754 OR. — Vollständige Ausführung in Vorbereitung.