Pflichten des Verwaltungsrats im schweizerischen Recht
Art. 717 OR und der Sorgfalts- und Treuemassstab gegenüber der Gesellschaft.
Vollständige Übersetzung in Vorbereitung
Dieser Text ist umfangreich. Der folgende deutsche Entwurf enthält Einleitung und Abschnittsstruktur; die vollständige Ausarbeitung folgt. Die englische Originalfassung enthält den vollständigen Text und bleibt bis zur Durchsicht massgeblich.
Die Pflichten, die Mitglieder des Verwaltungsrats einer schweizerischen Aktiengesellschaft der Gesellschaft schulden, sind in einer einzigen, täuschend einfachen Bestimmung kodifiziert — Art. 717 des Obligationenrechts — und werden durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts, die Struktur der umliegenden Bestimmungen und das Schrifttum mehrerer Generationen präzisiert. Dieser Artikel stellt den Massstab, seinen praktischen Gehalt und die Implikationen für einen Verwaltungsrat dar, der seine Pflichten ernst nimmt.
1. Der gesetzliche Massstab
Art. 717 OR, die umliegenden Bestimmungen (Art. 716a, 716b, 754–760 OR) und ihr Zusammenspiel als Skelett der schweizerischen Verwaltungsratspflicht. — Vollständige deutsche Ausführung in Vorbereitung; siehe englische Fassung.
2. Die Sorgfaltspflicht
die elastische Anforderung der “Sorgfalt eines sorgfältigen Verwaltungsratsmitglieds unter vergleichbaren Umständen” und die schweizerische Rezeption der Business Judgment Rule. — Vollständige deutsche Ausführung in Vorbereitung; siehe englische Fassung.
3. Die Treuepflicht
Interessenkonflikte, Geschäfte mit der Gesellschaft, Gesellschaftschancen und der primäre Berechtigte der Pflicht; Gleichbehandlung der Aktionäre nach Art. 717 Abs. 2. — Vollständige deutsche Ausführung in Vorbereitung; siehe englische Fassung.
4. Delegation und Aufsicht
die unübertragbaren Pflichten des Art. 716a OR, der Rahmen der Delegation nach Art. 716b OR und die fortbestehende Aufsichtspflicht des Verwaltungsrats. — Vollständige deutsche Ausführung in Vorbereitung; siehe englische Fassung.
5. Folgen der Pflichtverletzung
die Verantwortlichkeitsklage nach Art. 754 OR, Klagelegitimation, Entlastung und das strafrechtliche Zusammenspiel mit Art. 158 StGB. — Vollständige deutsche Ausführung in Vorbereitung; siehe englische Fassung.
6. Was dies für Verwaltungsräte bedeutet
Sitzungspraxis, Informationsqualität, Protokolle, Beizug externer Beratung, Entscheidungen unter Unsicherheit und Eskalation. — Vollständige deutsche Ausführung in Vorbereitung; siehe englische Fassung.
Siehe auch
- Unabhängige Aufsicht in Streitsachen auf Verwaltungsratsebene
- Unternehmensstrafrechtliche Exposition
- Aktionärsstreitigkeiten im schweizerischen Recht
- Glossar: Verwaltungsrat
- Glossar: Treuepflicht
- Glossar: Sorgfaltspflicht
- Glossar: Verantwortlichkeitsklage
- Glossar: Entlastung
- Glossar: Faktisches Organ